Allgemeine Geschäftsbedingungen Hunde-Leben Winter
Hundecoiffeur
Zufriedenheit
Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Wenn Sie aus irgendeinem Grund unzufrieden sind und eine Anpassung wünschen, nehmen wir die Änderungen gerne vor, wenn Sie Ihren Hund von seinem Termin abholen. Sobald Sie Ihren Hund jedoch vom Termin mit nach Hause nehmen, werden alle erneuten Besuche als neuer Termin behandelt und dem Kunden wird der Aufwand in Rechnung gestellt.
Fotos/Videos
Mit dieser Freigabe sind wir berechtigt, Fotos und Videos Ihres Hundes für Kundenzwecke sowie für die Unternehmenswebseite und soziale Medien aufzunehmen. Alle aufgenommenen Fotos/Videos sind Eigentum von «Hunde Leben Winter».
Tierärztliche Genehmigung – Medizinische Notfälle
Unsere Fellpflegeausrüstung ist scharf und obwohl wir in allen Situationen äusserste Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, können mögliche Unfälle wie Schnitte, Kerben, Kratzer und Nagelschäden auftreten.
Die Sicherheit Ihres Hundes ist unsere höchste Priorität. Für den Fall, dass es zu einem Unfall kommt, werden Sie umgehend informiert. Wenn wir das Gefühl haben, dass es ernst ist und wir Sie nicht erreichen können, erlauben wir uns den nächstmöglichen Tierarzt aufzusuchen und auf Kosten des Auftraggebers die Behandlung wie vom Tierarzt vorgeschlagen zu veranlassen.
Gesundheitliche oder medizinische Probleme
Gelegentlich kann die Fellpflege ein verstecktes medizinisches Problem aufdecken oder ein Bestehendes verschlimmern. Das kann während oder nach der Fellpflege sein. Alle medizinischen Kosten für die tierärztliche Versorgung werden vom Tierhalter übernommen.
Krankheit / Flöhe
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass sein Tier frei von Krankheiten und Parasiten ist, welche auf Menschen oder Tiere übertragbar sind. Wenn Ihr Hund zum Beispiel Zwingerhusten oder Flöhe hat, werden wir den Hund nicht weiter behandeln und die Sitzung abbrechen. Sie können einen neuen Termin abmachen, sobald das Problem behoben ist. Für den Aufwand der Desinfektion unserer Geräte kann eine Aufwandpauschale verrechnet werden.
Recht auf Ablehnung
Für den Fall, dass Ihr Hund zu gestresst oder die Fellpflege gefährlich wird, haben wir das Recht, den Auftrag jederzeit vor oder während der Pflege abzulehnen oder abzubrechen. Dem Kunden wird eine Pflegegebühr verrechnet (für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen).
Verfilztes Fell
Hunde mit stark verfilztem Fell benötigen besondere Aufmerksamkeit. Verfilzungen im Fell können die Haut beschädigen. Dies bietet einen Nährboden für Parasitenl. Wir versuchen Ihren Hund durch die Entfilzung nicht übermässig zu belasten. Verfilzungen können sehr aufwändig sein und erfordern möglicherweise eine Rasur. Das Entfernen eines stark verfilzten Fells kann zu Kerben, Schnitten oder Abschürfungen führen.
Zu den Nachwirkungen der Entfilzung können Juckreiz, Hautrötungen oder Abschürfungen sowie ein fehlendes Nachwachsen der Haare gehören. In manchen Fällen kann es auch zu kurzfristigen Verhaltensänderungen kommen. Um starken Verfilzungen vorzubeugen, vereinbaren Sie alle 4-6 Wochen regelmässige Pflegetermine und bürsten Sie den Hund zuhause täglich durch.
Wenn Ihr Hund rasiert werden muss, um Verfilzungen zu entfernen, bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie mit diesem Verfahren und jeglichem Risiko einverstanden sind.
Für diesen Vorgang fallen zusätzliche Gebühren an: Es ist zeitaufwändiger und verursacht Verschleisse an der Pflegeausrüstung. Der Aufpreis kann vom Hundefriseur vor dem Termin geschätzt werden.
Stornierung / nicht Erscheinen zum Termin
Terminstornierungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus vorgenommen werden. Für Termine, welche nicht rechtzeitig abgemeldet werden, entstehen Gebühren.
Zahlung
Es kann mit Twint, Bar oder auf Rechnung bezahlt werden. Bei einem Erst-Besuch beim Hundecoiffeur ist der Betrag bei der Abholung bar zu bezahlen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hunde-Leben Winter
Hunde-/Tierbetreuung
1. Allgemein-Vertragsabschluss
1.1 Die AGB von Hunde-Leben Winter regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierhalter (nachfolgend Auftraggeber genannt) und Hunde-Leben Winter (nachfolgend Tierbetreuer genannt) betreffend allen zu betreuenden Tieren: Hund, Katze, Kaninchen usw. einzelne oder mehrere (nachfolgend Tier genannt).
1.2 Vor einem Vertragsabschluss wird immer ein Kennenlerntermin mit Tier und Auftraggeber sowie ein Probetag durchgeführt. Je nach Auftrag findet dieser beim Auftraggeber oder beim Tierbetreuer statt.
1.3 Es werden nur Hunde aufgenommen, die über einen guten Grundgehorsam verfügen und kein aggressives oder asoziales Verhalten zeigen.
1.4 Bei einem Abschluss sind diese Geschäftsbedingungen verbindlich und zählen auch für jeden Folgeauftrag. Dem Tierbetreuer steht es frei, die Geschäftsbedingungen sowie die Preise jederzeit anzupassen, verpflichtet sich aber, alle Auftraggeber darauf aufmerksam zu machen.
1.5 Vertragsrücktritte von Seiten des Auftraggebers sind unter Berücksichtigung folgender Annullierungsgebühren jederzeit möglich:
Tagesbetreuung: vor Betreuungsbeginn bis 24h gratis. Ohne rechtzeitige Absage 100% der Vertragssumme.
Ferienbetreuung: vor Betreuungsbeginn bis 14Tage gratis, bis 7 Tage 50% unter 7 Tage 75% der Vertragssumme. Ohne Absage 100% der Vertragssumme.
1.6 Es gelten die Öffnungszeiten und Preise der Website www.hunde-leben-winter.ch
2. Gesundheitszustand
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass sein Tier frei von Krankheiten und Parasiten ist, welche auf Menschen oder Tiere übertragbar sind.
Der Auftraggeber bestätigt das Tierdatenblatt wahrheitsgetreu ausgefüllt und alle zusätzlichen notwendigen Informationen dem Tierbetreuer mitgeteilt zu haben.
Bei Fehlinformationen, die möglicherweise zur Schädigung des Tieres oder anderer Tiere/Menschen führen kann, trägt der Auftraggeber die Konsequenzen und Kosten.
2.2 Zeigt das Tier während der Betreuung Krankheitssymptome, wird der Auftraggeber sofort verständigt. Bei nicht Erreichen des Auftraggebers und evtl. Verschlechterung des Gesundheitszustands ist der Tierbetreuer nach bestem Wissen und Gewissen befugt, den Tierarzt aufzusuchen und auf Kosten des Auftraggebers die Behandlung wie vom Tierarzt vorgeschlagen zu veranlassen.
2.3 Kranke Tiere dürfen nicht in die Tagesbetreuung gebracht werden. Der Tierbetreuer muss vorab informiert werden und die Lage wird zusammen besprochen.
3. Haftung
3.1 Die Tiere werden vorwiegend in Gruppen gehalten, der Tierhalter wurde über dies informiert und ist sich der Risiken bewusst.
3.2 Trotz sorgfältiger Betreuung kann es geschehen, dass ein Tier zu Schaden kommt.Sofern dem Tierbetreuer kein grobfahrlässiges Verhalten oder die Verletzung seiner Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.
Der Auftraggeber wird sofort informiert. Der Tierbetreuer ist berechtigt, den Tierarzt zu konsultieren und die Behandlung nach Anraten auf Kosten des Tierhalters durchzuführen. (Verursacherprinzip)
3.3 Der Auftraggeber haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier an Mobiliar, anderen Tieren oder Menschen verursacht.
4. Fotos und Filme / Datenschutz
4.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, das Foto- und Filmaufnahmen seines Tieres während der Betreuung gemacht werden und evtl. veröffentlicht werden.
4.2 Die Daten der Tiere werden nur in Notfällen an Tierarzt, Polizei oder dem Veterinäramt weitergegeben.
5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
5.1 Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, Gerichtsstand Domizil Firmensitz Hunde-Leben Winter
6. Schlusssatz
6.1 Alles hier nicht erwähnte finden Sie entweder auf der Website www.hunde-leben-winter.ch oder kann direkt angefragt werden.